Eltern bitte zahlen – trotz Schulgeldfreiheit!?
Der Grundsatz der Schulgeldfreiheit hat „Verfassungsrang“. Das heißt: durch eine Bestimmung im Bunfesverfassungsgesetz (Artikel 14 Abs.10) wird vorgeschrieben, dass für eine Änderung von § 5 Abs.1 des Schulorganisationsgesetzes, der den Besuch der öffentlichen Schulen ausdrücklich für „unentgeltlich" erklärt, weiterhin das Zweidrittel-Erfordernis gilt.
Der Versuch dies zu ändern scheiterte am Protest, gebündelt in einer überparteilichen Plattform, an deren Wirken die steirische Elternvertretung maßgeblich Anteil hatte.
Für Schulgeldfreiheit zu kämpfen ist wichtig. Ein wesentlicher Beitrag in diesem Kampf ist es, den Grundsatz der Schulgeldfreiheit in der Umsetzung auch ernst zu nehmen.
Denn wie sich am Beispiel der Unverbindlichen Übungen zeigte, hat die Übernahme vieler Leistungen durch Elternvereine, Schulsportvereine etc. dazu geführt, dass die Anzahl der Unverbindlichen Übungen ohne „kollektiven Protest" verschwinden bzw. stark reduziert werden konnte.
Nun gibt es kaum ein Zurück. Zusatzangebote an Schulen gibt es fast nur noch gegen Bezahlung.
An vielen Schulen werden von den Eltern Geldbeträge kassiert. An manchen Schulen wird das mit "Qualitätssicherungsbeitrag" betitelt, andere nennen es Kopiergeld, etc.
Um den Anschein zu erwecken, dass diese Beiträge verpflichtend zu zahlen sind, wird immer wieder auf diesbezügliche Beschlüsse der Schulgremien (Schulforum, Schulgemeinschaftsausschuss,...) verwiesen.
Was Eltern oft nicht wissen:
Die öffentlichen Schulen sind dem Grundsatz der Schulgeldfreiheit verpflichtet. Dieser Grundsatz kann nicht durch einen Beschluss an der Schule aufgehoben werden.
Beharrliches Einfordern von Schulgeldfreiheit zeigt Erfolg.
Der Landesschulrat ruft in einem Schreiben den Erlass "Schulgeldfreiheit". in Erinnerung und weist deutlich darauf hin: "Im österreichischen Schulrecht ist der Grundsatz der Schulgeldfreiheit verankert. Daher ist die verpflichtende Einhebung von Beiträgen und Gebühren, unter welchem Titel auch immer, unzulässig......."
Schreiben des LSRs an die Schulleitungen - Jänner 2015
Erlass des LSRs "Schulgeldfreiheit"
Arbeiterkammer Stmk. hat umfangreiche Erhebung durchgeführt und Broschüre bereitgestellt.
Nicht alle Kosten, die durch den Schulbesuch der Kinder entstehen, unterliegen der Schulgeldfreiheit. Im Schulorganisationsgesetz werden einige Ausnahmen von der Schulgeldfreiheit taxativ angeführt und in der in Zusammenarbeit mit dem Landesverband erstellten Broschüre erläutert.
Schulkosten - Broschüre der Arbeiterkammer Stmk.
Wir danken allen Eltern, die durch ihre Beteiligung an der Umfrage die vorliegende Studie "Schulkostencheck" ermöglicht haben.
Ilse Schmid
Präsidentin des Landesverbandes der Elternvereine
ilse.schmid@elterbrief.at
www.elternbrief.at